Wie kann ich als privater FeWo Vermieter eine Reinigungskraft anstellen?

:switzerland: Reinigungskraft für die Ferienwohnung legal anstellen – Schritt-für-Schritt (Schweiz)

Schweiz · Privathaushalt · Stand 2024


:warning: Wichtig: Als Privatperson, die eine Reinigungskraft für Ihre Ferienwohnung beschäftigt, gelten Sie automatisch als Arbeitgeber – auch bei wenigen Stunden pro Monat. Die Schweizer Behörden kontrollieren dies aktiv. Schwarzarbeit kann zu empfindlichen Bussen und Nachzahlungen führen.


All in one Dienstleister


Die 7 Pflichtschritte im Überblick


1. :identification_card: Arbeitsbewilligung prüfen

[PFLICHT · Vor Beginn]

Stellen Sie sicher, dass die Person das Recht hat, in der Schweiz zu arbeiten.

  • Schweizer Bürger:innen & EU/EFTA: Ausweis A, B, C, G oder L genügt

  • Drittstaaten (Nicht-EU): Brauchen eine Arbeitsbewilligung des kantonalen Migrationsamts – beantragen Sie diese vor Beginn der Arbeit

  • Ausweis kopieren und aufbewahren (mind. 5 Jahre)


2. :page_facing_up: Schriftlichen Arbeitsvertrag abschliessen

[PFLICHT]

Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht zwingend, aber dringend empfohlen und bei längerem Arbeitsverhältnis faktisch nötig.

  • Stundenlohn, Arbeitszeiten, Aufgaben festhalten

  • Ferienanspruch (mind. 4 Wochen pro Jahr bei Vollzeit)

  • Kündigungsfristen (gesetzlich: 1 Monat im 1. Jahr)

  • Ort der Arbeit: Ferienwohnung inkl. Adresse angeben


3. :classical_building: AHV/IV/EO & ALV anmelden

[PFLICHT · Sofort]

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Melden Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse an.

  • AHV/IV/EO: 10,6% des Lohns (je 5,3% AG + AN)

  • ALV: 2,2% des Lohns (je 1,1% AG + AN)

  • Jahres-Lohnsumme melden → Abrechnung jährlich

  • Ausnahme: Lohn unter CHF 750/Jahr je Angestellte → vereinfachtes Verfahren möglich (Swisstax)


4. :hospital: Unfallversicherung (UVG) abschliessen

[PFLICHT · Vor Arbeitsbeginn]

Alle Arbeitnehmenden müssen gegen Unfälle versichert sein – Berufs- und Nichtberufsunfall.

  • Bei SUVA oder privatem Versicherer (z.B. AXA, Zurich, Mobiliar) anmelden

  • Berufsunfall: 100% Arbeitgeber trägt die Prämie

  • Nichtberufsunfall: Arbeitnehmer trägt Prämie (wird vom Lohn abgezogen) – falls Pensum < 8h/Woche entfällt NBUV-Pflicht

  • Meldung sofort bei Stellenantritt!


5. :stethoscope: Krankentaggeld absichern

[EMPFOHLEN]

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber bei Krankheit haften Sie als Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung (OR 324a).

  • Dauer je nach Dienstjahren: bis zu mehrere Monate

  • Kollektive Krankentaggeldversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Kosten

  • Prämie: typisch je 50% AG / AN


6. :money_bag: Lohnabrechnung & Mindestlohn

[PFLICHT · Monatlich]

Erstellen Sie monatliche Lohnabrechnungen und beachten Sie geltende Mindestlöhne.

  • Nationaler Mindestlohn: CHF 23.– / Stunde (in vielen Kantonen höher, z.B. Genf, Neuenburg, Tessin)

  • Sozialabzüge (AHV, ALV, NBUV) auf Lohnstreifen ausweisen

    1. Monatslohn: nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber häufig vereinbart
  • Lohnbuchhaltung führen und mind. 10 Jahre aufbewahren

  • Quellensteuerpflicht bei ausländischen Arbeitnehmer:innen beachten


7. :bar_chart: Steuern & Jahresabrechnung

[PFLICHT · Jährlich bis 31. Januar]

Als Arbeitgeber haben Sie steuerliche Melde- und Abrechnungspflichten.

  • Lohnsummenmeldung an Ausgleichskasse (AHV-Abrechnung)

  • Lohnausweis für Arbeitnehmer:in ausstellen (Formular 11)

  • Quellensteuerabrechnung falls zutreffend

  • Arbeitgeberanteil Sozialversicherungen in Steuererklärung als Abzug geltend machen


:white_check_mark: Vereinfachtes Verfahren (Swisstax)

Möglich, wenn der Jahreslohn unter CHF 750 je Person liegt:

  • Einheitlicher Beitragssatz von 5% des Bruttolohns

  • Abrechnung direkt über Ausgleichskasse

  • Online unter swisstax.ch


:warning: Risiken bei Schwarzarbeit

Risiko Details
:money_with_wings: AHV-Nachzahlung Bis zu 5 Jahre rückwirkend
:police_car_light: Bussen Bis CHF 5’000 (Schwarzarbeitsgesetz)
:balance_scale: Strafanzeige Bei vorsätzlichem Verstoss
:house: Kontrollen Durch kant. Arbeitsinspektorate

:briefcase: Kosten im Überblick (Beispielrechnung)

Position Betrag
Bruttolohn CHF 25.–/h
AG-Anteil Sozialversicherungen ca. +13%
Effektive Kosten ca. CHF 28.25/h
Inkl. UVG-Prämie +ca. 1–2% zusätzlich

:link: Wichtige Anlaufstellen


:light_bulb: Tipp: Nutzen Sie das vereinfachte Abrechnungsverfahren (Swisstax), wenn Ihre Reinigungskraft unter CHF 750 pro Jahr verdient. Für höhere Löhne lohnt sich die Unterstützung durch einen Treuhänder oder eine Lohnbuchhaltungssoftware (z.B. Bexio, Run-my-Accounts). Der Kanton, in dem sich die Ferienwohnung befindet, ist massgebend für Ausgleichskasse und allfällige kantonale Mindestlöhne.


Diese Übersicht dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand 2024 · Quellen: AHV/IV, SUVA, SECO